Kfz Gutachter in Berlin

Häufig gestellte Fragen zu Kfz Gutachten

Nach einem Unfall kommen viele Fragen auf – und nicht immer ist sofort klar, was erlaubt, sinnvoll oder notwendig ist. Genau deshalb haben wir als unabhängiger Kfz Gutachter in Berlin und Umgebung die häufigsten gestellten Fragen zu Kfz Gutachten gesammelt – verständlich erklärt, ohne Fachchinesisch und mit dem Ziel, Ihnen schnell weiterzuhelfen.

01. Darf ich mir selbst einen Kfz Gutachter aussuchen?

Ja! Wenn Sie an dem Unfall unschuldig sind, haben Sie das uneingeschränkte Recht, einen Kfz Gutachter Ihrer Wahl zu beauftragen. Das gilt auch dann, wenn die gegnerische Versicherung bereits einen eigenen Sachverständigen geschickt oder sogar ein Gutachten erstellt hat. Ein unabhängiger Gutachter handelt neutral und stellt sicher, dass alle Schäden korrekt erfasst werden – inklusive Nutzungsausfall und Wertminderung. Die Kosten übernimmt die Versicherung des Unfallverursachers.

02. Wer kommt für die Kosten des Unfallgutachtens auf?

Bei einem unverschuldeten Unfall zahlt grundsätzlich die gegnerische Haftpflichtversicherung das Gutachten. Das ist gesetzlich geregelt (§ 249 BGB). Wir rechnen auf Wunsch direkt mit der Versicherung ab – über eine Abtretungserklärung – sodass Sie nicht in Vorleistung gehen müssen. Für Sie entstehen also keine Kosten, solange die Schuldfrage eindeutig ist.

03. Wie lange dauert die Begutachtung?

Das hängt vom Umfang des Schadens ab. In der Regel benötigen wir für die Fahrzeugbesichtigung etwa 30 bis 60 Minuten. Dabei dokumentieren wir alle sichtbaren und möglicherweise verdeckten Schäden gründlich. Ziel ist eine vollständige und rechtssichere Aufnahme aller relevanten Daten.

04. Wie lange dauert die Erstellung des Kfz-Gutachtens?

In der Regel ist Ihr Gutachten innerhalb von 24 bis 48 Stunden fertig. Bei dringenden Fällen oder klaren Schadenbildern kann es auch schneller gehen. Das Gutachten wird Ihnen digital zugesendet und bei Bedarf auch per Post zugeschickt. Auf Wunsch leiten wir es auch direkt an Ihre Werkstatt oder an die Versicherung weiter.

05. Wo findet die Begutachtung statt?

Wir bieten einen flexiblen Vor-Ort-Service in ganz Berlin und Umgebung. Die Besichtigung kann bei Ihnen zu Hause, an Ihrer Arbeitsstelle, in der Werkstatt oder direkt am Unfallort stattfinden. Alternativ können Sie auch gerne zu uns kommen. Wir richten uns nach Ihnen – so einfach wie möglich.

06. Kann man sich den Schaden auch auszahlen lassen?

Ja, das ist möglich – und wird fiktive Abrechnung genannt. Sie entscheiden selbst, ob Sie das Geld verwenden möchten, um Ihr Fahrzeug zu reparieren oder nicht. Das ist Ihr gutes Recht als Geschädigter. Nur die Mehrwertsteuer wird nicht ausgezahlt, wenn keine Reparatur durchgeführt wird.

07. Die gegnerische Versicherung will mir einen Gutachter schicken – muss ich das akzeptieren?

Nein! Der von der Versicherung beauftragte Gutachter vertritt deren Interessen – nicht Ihre. In vielen Fällen werden Schäden heruntergerechnet oder Positionen wie Wertminderung nicht ausreichend berücksichtigt. Sie sollten deshalb immer auf einen unabhängigen Kfz Gutachter in Berlin setzen, der neutral und ausschließlich nach Fakten arbeitet.

08. Was ist eine Wertminderung und steht mir das zu?

Ja – nach einem Unfall verliert Ihr Fahrzeug an Marktwert, selbst wenn es fachgerecht repariert wird. Diese sogenannte merkantile Wertminderung steht Ihnen als Geschädigtem zu. Sie wird im Gutachten beziffert und von der Versicherung erstattet. Wir prüfen, ob eine Wertminderung vorliegt, und nehmen sie in unsere Bewertung auf.

09. Habe ich Anspruch auf einen Mietwagen?

Wenn Sie Ihr Fahrzeug aufgrund des Unfalls nicht nutzen können, steht Ihnen entweder ein Mietwagen oder eine Nutzungsausfallentschädigung zu. Die Kosten trägt in diesem Fall die Versicherung des Unfallverursachers. Wichtig: Der Anspruch muss im Gutachten richtig bewertet und dokumentiert sein – darum kümmern wir uns. Sie entscheiden selbst, welche Variante für Sie sinnvoller ist.

10. Wie läuft die Zusammenarbeit mit dem Gutachter ab?

Sie kontaktieren uns – per Telefon, WhatsApp oder Kontaktformular – und wir vereinbaren kurzfristig einen Besichtigungstermin. Nach der Begutachtung erhalten Sie Ihr Gutachten meist innerhalb von 48 Stunden. Während der gesamten Abwicklung stehen wir Ihnen beratend zur Seite. Auf Wunsch koordinieren wir auch mit Ihrer Werkstatt oder einem Anwalt.

11. Was passiert, wenn der Schaden unter 750 € liegt?

Liegt der Schaden unter der sogenannten Bagatellgrenze (ca. 750 €), reicht in der Regel ein Kostenvoranschlag. Ein vollständiges Gutachten ist dann nicht zwingend erforderlich, kann aber in Sonderfällen sinnvoll sein. Wir beraten Sie ehrlich, was in Ihrer Situation das Richtige ist. Eine kostenlose Ersteinschätzung gehört für uns zum Service.

12. Was ist, wenn ich Teilschuld habe?

Bei einer Teilschuld wird der Schaden anteilig reguliert. Das bedeutet: Sie bekommen einen Teil Ihrer Ansprüche ersetzt – je nachdem, wie hoch der Verschuldensanteil ist. Auch in diesen Fällen ist ein unabhängiges Gutachten wichtig, um den Schaden korrekt zu beziffern. Die Kosten für das Gutachten werden meist anteilig übernommen.

13. Was ist, wenn die Versicherung nicht zahlt oder kürzt?

Dann ist es wichtig, nicht allein zu bleiben. Wir empfehlen in solchen Fällen die Einschaltung eines Fachanwalts für Verkehrsrecht. Die Anwaltskosten trägt ebenfalls die gegnerische Versicherung, wenn Sie keine Schuld am Unfall haben. Wir unterstützen Sie gerne bei der Auswahl und stellen den Kontakt her.

14. Kann ich den Schaden auch an einem Leasing- oder Firmenwagen begutachten lassen?

Ja, selbstverständlich. Auch Leasingfahrzeuge oder Firmenwagen können begutachtet werden – bei Unfallschäden ist das oft sogar Pflicht. Wir berücksichtigen spezielle Leasingvorgaben oder Anforderungen von Fuhrparkmanagern. Sprechen Sie uns einfach an – wir kennen uns mit den Besonderheiten aus.

15. Muss ich einen Anwalt einschalten?

Sie müssen nicht – aber wir empfehlen es, vor allem bei komplexeren Fällen oder wenn die Versicherung Probleme macht. Der Anwalt prüft, ob alle Ansprüche korrekt durchgesetzt wurden. Und das Beste: Die Kosten werden bei klarer Schuldfrage ebenfalls von der gegnerischen Versicherung getragen. Wir arbeiten eng mit spezialisierten Verkehrsrechtsanwälten zusammen.

16. Kann ich das Gutachten auch meiner Werkstatt geben?

Ja – und das ist sogar üblich. Wir senden das Gutachten auf Wunsch direkt an Ihre Werkstatt oder geben es Ihnen digital weiter. Damit hat die Werkstatt alle nötigen Informationen für eine reibungslose Reparatur. Sie müssen sich um nichts kümmern.

17. Was ist, wenn mein Fahrzeug ein wirtschaftlicher Totalschaden ist?

Dann ermitteln wir den Wiederbeschaffungswert, den Restwert und die Differenz als regulierungsfähigen Schaden. Auch hier steht Ihnen der volle Betrag zu – zusätzlich zur Nutzungsausfallentschädigung. Wir erklären Ihnen genau, wie sich die Beträge zusammensetzen. Sie behalten stets die Kontrolle und können frei entscheiden, wie Sie weiter vorgehen möchten.

Kfz Gutachter in Berlin

Noch Fragen offen? Wir sind persönlich für Sie da

Ein Unfall bringt genug Unsicherheit mit sich – da sollten Antworten schnell und verständlich sein. Wenn Sie noch offene Fragen haben oder Unterstützung benötigen, melden Sie sich einfach bei uns. Als unabhängiger Kfz Gutachter in Berlin und Umgebung stehen wir Ihnen mit Erfahrung, Klarheit und Menschlichkeit zur Seite – vom ersten Kontakt bis zur letzten Regulierung.

Rufen Sie uns an, schreiben Sie uns per WhatsApp oder nutzen Sie unser Kontaktformular – wir kümmern uns um den Rest.